Im heutigen Sprachgebrauch werden die beiden Begriffe Boot und Schiff oft und unwissentlich miteinander verwechselt oder ungeachtet ihrer tatsächlichen Bedeutung benutzt. Dabei gibt es mehrere Faktoren, die über die Bezeichnung eines Wasserfahrzeuges bestimmen können. Sie sind allerdings in der Regel nur national anerkannt und unterscheiden sich auch zwischen ziviler und militärischer Seefahrt. Außerdem ist die Begriffserklärung auch nicht immer ganz genau definiert und lässt somit kleinere Spielräume zu.
Ein wichtiger Faktor, nachdem zwischen den beiden Worten unterschieden wird, ist die Größe des Wasserfahrzeuges. Kleinere Fahrzeuge werden in der Regel als Boot bezeichnet, größere hingegen als Schiff.
Beim Militär werden diesbezüglich noch weitere Abgrenzungen vorgenommen. Unter dem Ausdruck “Schiff” wird bei der Deutschen Marine ein Wasserfahrzeug verstanden, das unter der Führung eines Kommandanten mit der Disziplinargewalt eines Bataillonskommandanten fährt und dessen Oberoffizier die Disziplinargewalt eines Kompaniechefs trägt. Ein Wasserfahrzeug, dessen Kommandant die Disziplinargewalt eines Kompaniechefs innehält und dessen Oberoffizier keinerlei Disziplinargewalt hat, wird als Boot bezeichnet.
Letzterer Begriff wird oftmals aber auch für Wasserfahrzeuge mit einem Gewicht von unter 500 Bruttoregistertonnen benutzt. Fahrzeuge oberhalb dieses Gewichtes gelten demnach als Schiffe. Als Ausnahme verstehen sich allerdings “Binnen- und Handelsschiffe”. Sie behalten ihre Bezeichnung auch bei einem Gewicht unter 500 BRT bei. Diese Abgrenzung ist allerdings schwimmend und nur für Deutschland anwendbar.
Im Bereich der Segelschiffe verhält sich die Bezeichnung der Anzahl der Masten entsprechend. So wird in der „mit Segeln bestückten” Schifffahrt erst ab 3 Masten der Begriff “Segelschiff” in Gebrauch genommen.